Dauer der Therapie

12 bzw. 24 Sitzungen (Kurzzeittherapie) oder Langzeittherapie (60 Sitzungen)

Regelfall: Einzeltherapie mit einem 50-minütigen Termin pro Woche. Im Bedarfsfall: mehrere Termine pro Woche (wie bei den Expositionsübungen bei Angst- oder Zwangsstörungen, Food-Exposure-Übungen bei Essstörungen).
Paargespräche und Familiengespräche können die Einzeltherapie ergänzen.

Wie läuft die Kostenübernahme?

Das Therapieangebot ist vorgesehen für:


gesetzlich_versicherte
privat_versicherte
selbstzahler
beihilfeberechtigte

Erklärung zum Thema "Kostenerstattung"

Seit Jahren gibt es lange Wartezeiten bei Psychotherapeuten, die einen Kassensitz haben.
Seit einiger Zeit machen die Versicherten von der „Notfallregelung bei Unterversorgung (§13 Abs.3 SGB V)“ gebrauch.
Diese besagt, dass die Krankenkasse die Behandlung bei einem nicht kassenzugelassenen Therapeuten erstatten kann, wenn die Wartezeit bei den Vertragstherapeuten als unzumutbar anzusehen ist.
In diesem Fall beantragen Sie die Übernahme der Psychotherapiekosten über das „Kostenerstattungsverfahren“ bei ihrer Krankenkasse. Sprechen Sie mich bitte an. Ich erkläre Ihnen, wie Sie vorgehen müssen.

Mehr Informationen zu dem Thema Kostenerstattung können Sie hier als PDF herunterladen:

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