Ich brauche Hilfe…

… habe eine Überweisung zur Psychotherapie von meinem Hausarzt/ Facharzt bekommen.
Wie geht es weiter?

  1. Sie nehmen per Mail (office@roterfaden.info) oder telefonisch (02058 7888221) Kontakt zu uns auf.
  2. Wir melden uns bei Ihnen und erklären Ihnen das Prozedere und Sie werden auf unsere Warteliste aufgenommen.
  3. Sie bekommen Bescheid von uns, dass eine sog. „Psychotherapeutische Sprechstunde“ (ein Erstgespräch) stattfinden kann. Bevor eine weitergehende psychotherapeutische Behandlung begonnen wird, ist gemäß der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt, dass die PatientInnen in der Regel die psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen. Hier soll frühzeitig festgestellt werden, ob ein Verdacht auf eine seelische Erkrankung vorliegt und weitere fachliche Hilfe notwendig wird.
  4. Es folgen bis max. 4 sogenannte „probatorische Sitzungen“ in denen wir die wichtigen Informationen zu Ihrer Lebensgeschichte systematisch erfassen und ordnen; Vorbefunde sichten, verschiedene Interviews mit Ihnen durchführen, ggf. Fragebögen einsetzen, Angehörigengespräche führen usw.
  5. Je nach Schweregrad der Erkrankung sowie anderen Bedingungen entscheiden wir gemeinsam ob wir eine Kurzzeittherapie, eine Langzeittherapie oder eine Akuttherapie (sofortiger Beginn möglich, nur anzeigepflichtig, nicht genehmigungspflichtig) bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
  6. Nach Bewilligung seitens Ihrer Krankenkasse fangen wir mit den Einzelpsychotherapie-Sitzungen an (= die eigentliche Psychotherapie). In der Einzelpsychotherapie setzen wir auf verhaltenstherapeutische und wissenschaftlich fundierte Behandlungskonzepte. Sie arbeiten von Beginn an mit einem festen Therapeuten, der Sie über die gesamte Dauer der Behandlung betreut. Eine einzeltherapeutische Sitzung dauert 50 Minuten. Je nach individueller Belastung und fachlicher Notwendigkeit finden die Sitzungen zunächst einmal wöchentlich oder 14-tägig, später in größeren zeitlichen Abständen statt.

Wie läuft die Kostenübernahme?

Das Therapieangebot ist vorgesehen für:


privat_versicherte
selbstzahler
beihilfeberechtigte

Dauer der Therapie

12 bzw. 24 Sitzungen (Kurzzeittherapie) oder Langzeittherapie (60 Sitzungen)

Regelfall: Einzeltherapie im Regelfall mit einem 50-minütigen Termin pro Woche.
Im Bedarfsfall: mehrere Termine pro Woche (z.B. wie bei Expositionsübungen bei Angst- und Zwangsstörungen, Food-Exposure-Übungen bei Essstörungen).
Paargespräche, Familiengespräche und Gruppentherapien können die Einzeltherapie ergänzen.